AGB.
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
der Private Label Germany GmbH
§ 1 Geltungsbereich, Form
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Private Label Germany GmbH, An der Steinlach 20, 65474 Bischofsheim (nachfolgend „wir“, „uns“, „unser“) erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVB). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die wir mit unseren Vertragspartnern (nachfolgend „Käufer“) über die von uns angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Diese AVB gelten ausschließlich für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt auch dann, wenn wir Lieferungen oder Leistungen vorbehaltlos ausführen, obwohl wir die AGB des Käufers kennen.
(4) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Käufers in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktritt oder Minderung) sind mindestens in Textform (z. B. E-Mail) abzugeben.
§ 2 Gegenstand der Lieferungen und Leistungen
(1) Diese AVB gelten insbesondere für Verträge über den Verkauf und/oder die Lieferung beweglicher Sachen („Ware“), unabhängig davon, ob wir die Ware selbst herstellen oder von Dritten beziehen (§§ 433, 650 BGB).
(2) Sofern Gegenstand der Lieferungen oder Leistungen die Herstellung von Lebensmitteln ist, erfolgt diese als Lohnherstellung für den Käufer. Der Käufer bringt die Produkte unter eigenem Namen in Verkehr und ist Lebensmittelunternehmer im Sinne von Art. 8 der Verordnung (EU) Nr. 1169/2011. Die Verantwortung für das Inverkehrbringen der Lebensmittel liegt ausschließlich beim Käufer, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
(3) Der Leistungsumfang bei der Herstellung beschränkt sich auf die Herstellung des Fertigprodukts nach Maßgabe der vom Käufer vorgegebenen Spezifikationen und Rezepturen. Eine Gewähr für bestimmte chemische, physikalische, mikrobiologische Eigenschaften oder Haltbarkeiten besteht nur, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
§ 3 Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Die Bestellung des Käufers stellt ein verbindliches Vertragsangebot dar. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb von vier (4) Wochen nach Zugang anzunehmen.
(3) Maßgeblich für den Vertragsinhalt sind die Bestellung des Käufers, unsere Auftragsbestätigung sowie diese AVB. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Angaben zu Produkten stellen keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale dar, sondern dienen der Beschreibung. Branchenübliche und technisch bedingte Abweichungen bleiben vorbehalten, sofern sie für den Käufer zumutbar sind.
(5) Mehr- oder Mindermengen von bis zu 10 % gelten als vertragsgemäß und werden entsprechend nachkalkuliert.
§ 4 Lieferfrist und Lieferverzug
(1) Lieferfristen werden individuell vereinbart oder in der Auftragsbestätigung angegeben. Sofern keine Frist vereinbart ist, beträgt die Lieferzeit ca. vier (4) Wochen ab Vertragsschluss bzw. ab vollständiger Mitwirkung des Käufers.
(2) Bei nicht von uns zu vertretender Nichtverfügbarkeit der Leistung informieren wir den Käufer unverzüglich. In diesem Fall sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Ein Lieferverzug setzt in jedem Fall eine Mahnung des Käufers voraus.
§ 5 Lieferung, Gefahrübergang, Annahmeverzug
(1) Die Lieferung erfolgt ab Lager/Werk Bischofsheim gemäß Incoterms® in der jeweils gültigen Fassung, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Käufer bzw. beim Versendungskauf mit Übergabe an den Transportdienstleister auf den Käufer über.
(3) Gerät der Käufer in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, Ersatz der hierdurch entstehenden Schäden zu verlangen. Wir berechnen hierfür eine pauschale Entschädigung von 0,5 % des Auftragswertes pro angefangener Woche, maximal 5 %.
§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich ab Lager/Werk zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Transport-, Verpackungs-, Versicherungs- sowie etwaige Zoll- oder Abgabenkosten trägt der Käufer.
(3) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gilt folgende Zahlungsstaffel:
30 % bei Vertragsschluss
50 % bei Versandbereitschaft
20 % bei Lieferung oder Abnahme
(4) Zahlungsverzug tritt automatisch nach Ablauf der Zahlungsfrist ein. Verzugszinsen werden gemäß § 288 BGB berechnet.
(5) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zu.
§ 7 Know-how, Schutzrechte, Geheimhaltung
(1) Sämtliche im Rahmen der Vertragsdurchführung entstehenden Arbeitsergebnisse stehen uns zu.
(2) Der Käufer gewährleistet, dass bereitgestellte Rezepturen, Kennzeichnungen oder Unterlagen keine Rechte Dritter verletzen, und stellt uns von entsprechenden Ansprüchen frei.
(3) Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen sind geheim zu halten.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen unser Eigentum.
(2) Weiterveräußerung ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang zulässig; Forderungen hieraus werden bereits jetzt an uns abgetreten.
(3) Bei vertragswidrigem Verhalten sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
§ 9 Mängelansprüche
(1) Mängel sind unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
(2) Offensichtliche Mängel spätestens drei (3) Arbeitstage nach Lieferung, verdeckte Mängel spätestens sieben (7) Arbeitstage nach Entdeckung.
(3) Bei berechtigten Mängeln leisten wir Nacherfüllung nach unserer Wahl.
(4) Ein Rücktritt ist bei geringfügigen Mängeln ausgeschlossen.
§ 10 Haftung
(1) Wir haften nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur für:
Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
Schäden aus Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den typischen vorhersehbaren Schaden
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 11 Verjährung
(1) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein (1) Jahr ab Lieferung.
(2) Gesetzliche Sonderregelungen bleiben unberührt.
§ 12 Rechtswahl und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist – soweit gesetzlich zulässig – Bischofsheim, unser Geschäftssitz.
Der Moment für Neues ist jetzt.
Jeden Tag setzen wir alles daran, Ihnen den bestmöglichen Service zu bieten. Erleben Sie die Zukunft der Private-Label-Herstellung und profitieren Sie von einer optimierten Supply Chain. Kontaktieren Sie unser Team oder starten Sie direkt mit der Konfiguration Ihres Produkts und erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden ein unverbindliches Angebot.